Elternvertretung

Klassenelternsprecher

Die Wahl zum Klassenelternsprecher
Aller zwei Jahre wird die Wahl zum Klassenelternsprecher (§ 22 ThSchO) durchgeführt. Dazu wählen die Eltern einer Klasse aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Unsere Klassenelternsprecher im Schuljahr 2023/24

Klasse Klassenelternsprecher/-in Stellvertreter/-in
1a Herr Radig Frau Wiegleb
1b Herr Ehrhardt Frau Schelinski
1c Frau Gedanitz Frau Lublow
2a Frau Saß Frau Liebsch
2b Herr Saupe Frau Rukaj
2c Herr Bogdanow Herr Gwosdz
3a Frau Zeidler Frau Hänel
3b Frau Heinevetter Frau Falk
3c —- —-
4a Herr in der Au Frau Ronneberger
4b Herr Gruner Frau Haupt
4c Herr Drognitz Frau Otto

 

Schulelternvertretung

Die Wahl zum Schulelternsprecher
Die gewählten Vertreter der Klassen bilden die Schulelternvertretung (§ 23 ThSchO). Die Schulelternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aus ihrer Mitte wählen sie den Schulelternvertreter und seinen Stellvertreter.

Unsere Schulelternsprecher im Schuljahr 2023/24

Schulelternsprecher Stellvertreter
Hr. In der Au Herr Drognitz

 

Schulkonferenz

Die Wahl zum Mitglied der Schulkonferenz
Die gewählten Vertreter der Klassen wählen aus ihrer Mitte die drei Elternvertreter für die Schulkonferenz. (§ 41 ThSchO). Die Schulkonferenz ist gemeinsames Organ der Beratung und Beschlussfassung.

Unsere Elternvertreter in der Schulkonferenz im Schuljahr 2023/24

Hr.Bogdanow Frau Zeidler Hr. Drognitz
Stellvertreterin: Frau Saß