Elternvertretung

Klassenelternsprecher

Die Wahl zum Klassenelternsprecher
Aller zwei Jahre wird die Wahl zum Klassenelternsprecher (§ 22 ThSchO) durchgeführt. Dazu wählen die Eltern einer Klasse aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter. Es handelt sich dabei um eine ehrenamtliche Tätigkeit.

Unsere Klassenelternsprecher im Schuljahr 2024/25

Klasse Klassenelternsprecher/-in Stellvertreter/-in
1a
1b
1c
2a Herr Radig Frau Wiegleb
2b Herr Ehrhardt Frau Schelinski
2c Frau Gedanitz Frau Lublow
3a
3b
3c
4a Frau Zeidler Frau Hänel
4b Frau Heinevetter Frau Falk
4c

 

Schulelternvertretung

Die Wahl zum Schulelternsprecher
Die gewählten Vertreter der Klassen bilden die Schulelternvertretung (§ 23 ThSchO). Die Schulelternvertretung wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aus ihrer Mitte wählen sie den Schulelternvertreter und seinen Stellvertreter.

Unsere Schulelternsprecher im Schuljahr 2024/25

Schulelternsprecher Stellvertreter

 

Schulkonferenz

Die Wahl zum Mitglied der Schulkonferenz
Die gewählten Vertreter der Klassen wählen aus ihrer Mitte die drei Elternvertreter für die Schulkonferenz. (§ 41 ThSchO). Die Schulkonferenz ist gemeinsames Organ der Beratung und Beschlussfassung.

Unsere Elternvertreter in der Schulkonferenz im Schuljahr 2024/25

Hr.Bogdanow Frau Zeidler
Stellvertreterin: Frau Saß