Inzidenzen und was sie für den Schulalltag bedeuten

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

vor einigen Tagen trat das bundesweite Infektionsschutzgesetz in Kraft. Für unseren Schulalltag bedeutet dies:

  • Inzidenz in Gera über 165 ((Phase rot) gilt momentan)

    • Schulen sind geschlossen
    • Notbetreuung findet nach den bekannten Kriterien statt
    • Abschlussklassen (Klassenstufe 4) befinden sich im Wechselunterricht                                                                                                                    
  • Inzidenz in Gera zwischen 100 und 165 (5 Werktage in Folge – Phase gelb)

    • Alle Klassen befinden sich im Wechselunterricht – die genaue Umsetzung wird Ihnen von den jeweiligen Klassenleitern mitgeteilt
    • Notbetreuung findet nach den bekannten Kriterien statt
    • Kein Hortbetrieb
    • Schulessen nur für Kinder in der Notbetreuung                                                                                                                                                                      
  • Inzidenz in Gera unter 100 (5 Werktage in Folge – Phase grün)

    • alle Klassen haben Unterricht im Klassenverband
    • es findet Hortbetrieb in festen Gruppen statt
    • aufgrund der festen Gruppen findet kein Früh- und Späthort statt

 

Sobald die Inzidenz wieder für mehr als 3 Tage überschritten wird, erfolgt der Wechsel zurück zu Phase gelb oder rot.

Wir werden Sie umgehend informieren, sollte sich eine Veränderung ergeben. Alle Kinder, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, lernen weiterhin im Distanzunterricht. Eine Befreiung der Präsenzzeit ist nur unter Antragstellung, mit konkreter Angabe von Gründen, bei der Schulleitung möglich.

 

Folgende Regelungen gelten unabhängig der Inzidenz zum gegenwärtigen Zeitpunkt:

Testung

Alle Schüler (im Präsenzunterricht und in der Notbetreuung) werden verbindlich 2x pro Woche bei uns in der Schule getestet. Für die Schüler der Klassenstufe 1 – 4 kommen NINGBO Lollipop® Tests zur Anwendung. Diese Testung ist Bestandteil der neuen Gesetzgebung des Bundes. Das Betreten des Schulhauses ist nur noch mit entsprechender Testung möglich.
Alternativ zur Testung direkt in der Schule besteht die Möglichkeit, eine ärztliche Bescheinigung bzw. den Nachweis über eine Schnelltestung (kein Selbsttest!) vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Testergebnisse bzw. durchgeführte Tests dürfen von der Schule nicht ausgehändigt werden.

Maskenpflicht

Wir befinden uns weiterhin in Stufe rot (auch der Präsenzunterricht der Klassenstufe 4) und damit gilt generell die Pflicht zur Verwendung einer geeigneten MNB für alle Schüler ab Klassenstufe 1. Das heißt auch in den Lernzeiten oder beim Spielen in den Räumen müssen die Masken verwendet werden.
Bitte geben Sie Ihrem Kind eine zweite MNB mit, so dass ggf. ein Wechsel im Tagesverlauf möglich ist.

Notbetreuung

Da im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz die gesetzliche Pflicht zu Homeoffice verankert wurde, bitten wir Sie die Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn es keine anderen Betreuungsmöglichkeiten gibt. In der Notbetreuung werden die tatsächlichen Arbeitszeiten abgedeckt. Wir wurden vom Ministerium noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Not-Betreuung auch als solche betrachtet werden muss. Bei Hinweisen zur Nichtbeachtung dessen sind wir verpflichtet, dem nachzugehen. Aus diesem Grund kann es zu individuellen Nachfragen durch uns kommen.

 

Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit!

Herzliche Grüße